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Alt 11.02.2006, 16:46
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: ablehnung einer versicherungsleistung

Hallo Petra,

ich vermute, dass es in der Restschuldversicherung eine Klausel gibt, nach der bei Alkoholismus keine Zahlung erfolgt.
Woher weiß denn eigentlich die Versicherung, dass dein Mann Alkoholiker gewesen ist? Du schreibst doch, dass beim Autokauf keine Gesundheitsfragen gestellt wurden?

Wenn allerdings der Arzt deines Mannes diese Auskunft nach seinem Tode gegeben haben sollte, wirds schwer...
Ausschlaggebend ist nämlich, was der Arzt an Diagnosen angibt.
Das heißt, wenn er angibt: Bauchspeichdrüsenkrebs ist die Todesursache und Alkoholismus ist eine Nebendiagnose....dann wäre die Versicherung im Recht.

Schau doch mal in das Kleingedruckte der Versicherungspolice....

Dir bleibt wohl nichts anderes übrig, als einen Anwalt zu konsultieren.
Wenn du kein Geld hast, um ihn bezahlen zu können, dann stelle bei ihm einen Antrag auf "Armenrecht" (hieß früher so), heißt heute aber anders.

Tut mir leid, dass du dich nun auch noch mit solchen Sachen belasten musst.
Als ob man nicht schon genug um die Ohren hätte. :-(

Alles Gute!
Norma
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