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Alt 19.06.2011, 17:32
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czilly czilly ist offline
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Standard AW: alleine mit kind sorgerecht geteilt

Hallo Thomcat!

Also, Du kannst es tatsächlich testamentarisch regeln, aber ganz so einfach ist es nicht.

Nach § 1680 Abs. 2 BGB gilt zunächst mal, dass grundsätzlich beim Tod des alleinsorgeberechtigten Elternteils das Familiengericht dem anderen Elternteil die elterliche Sorge zu übertragen hat, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Das bedeutet also, dass Deiner Frau – wenn Du erstmal die alleinige elterliche Sorge hast – das Sorgerecht nicht automatisch zufällt, sondern ihr quasi zurück übertragen werden muss. Diese Übertragung muss auch erfolgen, es sei denn, dass wichtige Gründe dagegen sprechen. Wenn es ihr aber ja schon einmal entzogen worden ist, indem es auf Dich alleine übertragen worden ist, lassen sich diese Gründe vermutlich auch gut nachvollziehen.

Sollte das Familiengericht zu dem Ergebnis kommen, dass die Übertragung dem Wohl Deines Sohnes widerspricht, dann ist für ihn ein Vormund zu bestellen. Und diesen Vormund kannst Du gemäß § 1776 BGB und § 1777 Abs. 3 BGB sehr wohl durch letztwillige Verfügung (= Testament) benennen. Daran ist das Familiengericht dann auch gemäß § 1778 BGB gebunden, wenn nicht dagegen wiederum die im Gesetz genannten Gründe sprechen.

Ich hoffe, dass Dir das jetzt ein bisschen weitergeholfen hat.

Liebe Grüße,
Czilly
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Genau in dem Moment, als die Raupe dachte, die Welt geht unter, wurde sie zum Schmetterling.
(Peter Benary)
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