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Alt 11.06.2012, 23:19
dreibein dreibein ist offline
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Registriert seit: 26.05.2012
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Standard AW: Krankengeld läuft aus......

Hallo,

wenn das Krankengeld ausläuft, dann kann bei der Agentur für Arbeit (AfA) tatsächlich Arbeitslosengeld 1 beantragt werden, obwohl man noch arbeitsunfaehig ist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Steht im § 125 SGB 3 ... Wichtig: Anspruch muss bestehen ... und die AfA wird auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe oder med. Reha zu stellen. Dann greift die Mitwirkungspflicht ... und der Rentenversicherer kann einen Antrag z. Teilhabe / Reha auch in einen Rentenantrag wandeln. Insgesamt eine komplizierte Materie, fachkundige Beratung, die den Einzelfall berücksichtigt, ist angezeigt.

Fuer Wohnungsfragen ist die AfA nicht zuständig. Vieles was sehr belastend ist, nennt der Gestzgeber in seiner Weisheit "allgemeines Lebensrisiko", hier gibt es keine Vollversorgung ...

Gruesse
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