AW: vorzeitige Rentenabfindung
Auch da muss ich widersprechen. Wenn der von Dir genannte 60 Jährige vorher bereits eine EM - Rente bezogen hat (mit 10,8 % Abschlag) so bleibt dieser Abschlag ein Leben lang.
Lediglich wenn ein Schwerbehinderter bis zum regulären Eintritt in die Altersrente (je nach Jahrgang mit 60 oder 63) keine Rente erhielt, dann kommt er ohne Abschläge davon.
Regina Beate
__________________
BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
|