AW: Wer hat Erfahrung mit "Wiedereingliederung" nach Krebserkrankung bzw. Teil-Erwerb
Hallo Monika,
ja, Du hast Recht EU-Rente ist nicht so richtig viel, aber evtl. ja doch eine Grundlage. Man darf z.B. zusätzlich eine gringfügige Beschäftigung ausüben (400,-- € Job). Außerdem hat natürlich jeder, der bis zur Krankschreibung gearbeitet hat, nach Ende der Krankengeldzahlung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sofern er wieder arbeitsfähig geschrieben ist. Ansonsten gibt es Geld in gleicher Höhe wie ALG I vom Arbeitsamt bis zum Rentenbeginn. Übrigens EU-Rente wir zu Beginn meistens nur auf Zeit gezahlt, d.h. regelmäßig neu Beantragung und Prüfung. .... evtl auch nur als Teilrente, ja nach "Einschätzung der Arbeitsfähigkeit" (z. B. bis zu 6 Stunden arbeitsfähig) der Rentenversicherung. Bei einer Teilrente darf jeder hinzu verdienen. Die Höhe ist abhängig von der Höhe der Rente.
Lieben Gruß
Billa
Geändert von puma-billa (23.04.2010 um 22:14 Uhr)
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