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Alt 13.05.2005, 10:52
Sandra
Gast
 
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Standard kno0chentumor in wirbel

Hallo Petra!

Wenn Dein Sohn vor der Erkrankung versicherungspflichtig gearbeitet hat (also über 420 Euro brutto verdient hat), dann hat er Anspruch auf Krankengeld (6 Wochen vom Arbeitgeber, danach von der Krankenkasse). Du kannst auch mal mit eurem Hausarzt und der Krankenkasse in Verbindung treten, um den Grad der Behinderung festzulegen und Antrag auf einen Behindertenausweis stellen. Sollte er weiterhin (in seinem Beruf) berufsunfähig sein, könntet ihr es mit einer Umschulung über das Arbeitsamt versuchen. Da würde sich sicher etwas finden!

Ich drücke Euch die Daumen!

Gruß

Sandra
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