AW: nahrungsergänzungsmittel
so eine kostenzusage könnten sie nicht ausstellen,
da in den arzneimittelrichtlinien ja schon drin steht das es verodnungsfähig ist in diesen fällen.
sie könnten ja keine zusage für etwas geben was eh schon erlaubt ist in den richtlinien war die aussage der krankenkasse
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