Hallo zusammen!!!
vor einem Jahr wurde mir ein Hoden wegen eines klassischen Seminoms entfernt.
Nun überlege ich einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Beim GdS wird hie unterschieden:
13.4 Nach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine
Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während einer Heilungsbewährung von
zwei Jahren
nach Entfernung eines Seminoms oder nichtseminomatösen
Tumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
GdS während einer Heilungsbewährung von
fünf Jahren
nach Entfernung eines Seminoms im Stadium (T1 bis T2) N1 M0
bzw. T3 N0 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50
Aus meinen Unterlagen entnehme ich: Initiales Stadium pT1 cN0 M0
Sehe ich es richtig dass meine Heilungsbewährung 2 Jahre beträgt, bzw. wo ist der Unterschied zur 5-jährigen (welche mir in dem Fall ausnahmsweise mal lieber wäre..)
Danke für Aufklärung
Schönes Wochenende