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Alt 01.12.2010, 10:30
hyperbel hyperbel ist offline
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Standard AW: Follikuläres Lymphom mit 27

Hallo,

soweit ich weiß, muss man eine Behinderung bei der schrifltichen Bewerbung gar nicht angeben, es gibt ja das neue Antidiskriminierungsgesetz. Und auch beim Vorstellungsgespräch ist es nur dann notwendig, wenn es Einschränkungen bei der Arbeit oder Auflagen für den Arbeitgeber gäbe. Natürlich muss man es erwähnen, wenn man die entsprechenden Urlaubstage auch in Anspruch nehmen will und es ist sicher ungünstig, nach der Probezeit erst damit rauszurücken.
Da würde ich aber auf jeden Fall noch mal bei einer Sozialberatung oder beim Arbeitsamt oder einem Arbeitsrechtler nachfragen. Unter 50 Grad ist man ja auch noch nicht schwerbehindert.
Man sollte also versuchen in der Berufsbranche, in der man tätig ist oder sein will, die Vor- und Nachteile abzuwägen.

LG Cordula
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