AW: ist das fatique?
ups, muss mich da mal einklingen:
Der Rentenversicherungsträger also der Deutsche Rentenversicherungsbund würde in die Hände klatschen: Fakt ist:
Die Hinzuverdienstgrenze zum Beispiel beim Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt bei 400 Euro im Monat, entspricht demnach also dem Hinzuverdienst in Form des so genannten Minijobs.
Bezieht man eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, so liegt die Hinzuverdienstgrenze deutlich höher, nämlich bei monatlich rund 850 Euro.
Werden diese Grenzen überschritten, so wird eine anteilige Kürzung der Erwerbsminderungsrente vorgenommen.
Allerdings ist es zweimal pro Jahr erlaubt, die genannten Grenze für den Hinzuverdienst auch ohne eine Kürzung der Rente als Konsequenz zu überschreiten.
(P.s. meine Freundin arbeitet bei der "BFA") aber da gibts auch prima Info-Broschüren die kostenlos sind)
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