Einkommnessteuererklärung
Hallo Christine2,
es kommt darauf an wie lange Du schon Dein Bescheid hast. Schau mal auf dem Formular ob die Frist schon abeglaufen ist ( Einspruchsfrist)!
Ansonsten kannst Du es Dir wirklich nur für das nächste Jahr vormerken! Bei 100% und dem "G" kannst du auch die Kfz-Steuern absetzen, sofern das Auto auf Dich zugelassen ist!
Viele Grüße,
Christian
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