AW: Betroffene Mutter - Diagnose "schönen"?
Hallo Madivaru,
du hast zwar eine Generalvollmacht für deine Mutter, aber die Ärzte müssen sich nicht daran halten!
Generalvollmacht:
Eine Generalvollmacht ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht, denn in ihr werden nicht die gesundheitlichen Belange geregelt.
Es tut mir wirklich Leid für deine Mutter, das sie diese Diagnose erhalten hat und das du dir Sorgen machst, kann man gut herauslesen.
Aber für mich stellt dein Anliegen auch eine Art von Entmündigung da und das darf nicht sein.
Viele Grüße,
Sanne
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