Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 07.10.2010, 20:55
silence silence ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2008
Beiträge: 30
Standard Hamburger Modell nach EM-Rente

Wg. einer Krebserkrankung ist mein Mann seit Sept. 2009 befristeter EM-Rentner. Die Rente läuft Ende Oktober 2010 ab.
Von August bis Anfang September hat mein Mann eine Reha absolviert, die nach 3 Anträgen endlich von der DRV gewährt wurde.

Letzte Woche hat mein Mann endlich den Rehabericht erhalten, der aussagt, er könne leichte Arbeit 3 - 6 Stunden als Wiedereingliederung versuchen.
Unser Hausarzt hat einen entsprechenden Wiedereingliedrungsplan erstellt.

Allerdings kann mein Mann seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, soll eine andere Tätigkeit bekommen (sofern der Arbeitgeber da mitmacht).

Die DRV sagt jetzt, man sei für die Finanzierung (Übergangsgeld) während der beruflichen Wiedereingliederung nicht zuständig, darum müsse sich die Krankenkasse kümmern. Stimmt das so?

Wir hatten es eigentlich so verstanden, dass mein Mann während der Wiedereingliederung zuerst Krankengeld von der Krankenkasse bekommt und dann wenn die vollen Arbeitsstunden erreicht sind, wieder Gehalt.

Die Krankenkasse sagt aber, dass sie kein Krankengeld zahlen wird.

Technisch hat mein Mann also aber 01.11. keinerlei Einkommen mehr. Das kann doch nicht richtig sein.

Vor der EM-Rente hat er ca. 1 Jahr Krankengeld bekommen, da müsste doch noch ein Krankengeldanspruch übrig sein? (72 Wochen minus ca. 52 Wochen =
ca. 20 Wochen).

Fragen, über Fragen, vielleicht weiß jemand Rat?
Mit Zitat antworten