AW: Arbeitsamt....
Wenn man eine krankheit aufzuweisen hat, dann steht man dem arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur verfügung.
hier in österreich machen wir folgendes:
Vsp. mit sämtlichen Befunden beim Arbeitsmarktservice, danach erfolgt die Zuweisung zum Amtsarzt zwecks Klärung der tatsächlichen Arbeitsfähigkeit und nach dem Befund des Amstarzt hält sich auch das AMS, d.h. kann auch sein das du dem Arbeitsmarkt nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehst.
LG Gitti
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mein Mann: Adenokarzinom
man sieht die Sonne langsam untergehen und erschrickt trotzdem wenn es dunkel ist - Kafka
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