AW: AHB nach Strahlentherapie
Ich würde sagen, es liegt einzig und allein daran, dass du die vorgeschlagenen Kliniken abgelehnt hast. Denn auf eine AHB hast du als rentenversicherte Arbeitnehmerin ein Anrecht - innerhalb von 5 Wochen nach der letzten Bestrahlung. Wenn da natürlich in deiner Wunschklinik kein Platz frei ist wird es eine Reha. Und du schreibst ja oben auch, dass das Problem erst begann, als du die Vorschläge abgelehnt hast. "Ich habe von meinem Wunsch- und Wahlrecht gem. § 9 SGB IX Gebrauch gemacht. Von da an ging alles schief. "
Die Rentenversicherung kann die AHB nicht ablehnen, ich weiß aber nicht, in wie weit du bei der AHB (nicht Reha) außerdem noch das Recht hast, die Klinik zu bestimmen. Mir wurde gesagt, ein Recht habe ich nur bei einer Klnik in meinem Bundesland, mir war das aber ziemlich egal, Bayern ist schön (wobei ich auch gerne an der See gewesen wäre)
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