Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 05.07.2010, 12:17
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Therapie und Verhalten der Krankenkasse

Hallo,
du schreibst, wenige Monate nach Reha wurde wieder was entdeckt.
Was ist während dieser Zeit passiert, war dein Vater arbeiten oder war
er in dieser Zeit krank geschrieben oder arbeitslos gemeldet.
Die KK zahlt 78 Wochen, das sind 1,5 Jahre. Also wenn dann nach
diesen Monaten wieder was auftaucht, müßten doch wieder die 78
Wochen von neuem laufen. Es kann natürlich sein, daß die KK da wieder
Klauseln und Gesetze hat, welches dann zur Ablehnung des Kranken-
geldes führt. Frage doch mal nach, aus welchem Grund sie ihn aussteuern
wollen. Es muß doch aber auf jeden Fall die Behandlung abgewartet und
die Therapien beendet werden und dann nochmals eine Reha erfolgen
um überhaupt festzustellen, wie die Leistungsfähigkeit ist. Wenn die dann
aber nur eine Teilleistungsfähigkeit feststellen, schaut es schon wieder
mit eventuellem Arbeitslosengeld anders aus, da bekommt man dann auch nur
einen Teil. Es ist einfach Mist, wenn man krank wird. Wir haben zwar ein
Super-Gesundheits-Recht in Deutschland, aber für solche Fälle fehlt
irgendwas.
Gruß Altmann
Mit Zitat antworten