Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 26.04.2010, 12:35
Gledi Gledi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2009
Ort: nicht mehr an der Küste
Beiträge: 497
Standard AW: Krankengymnastik

Normalerweise dürfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse 2 Verordnungen a 6 Einheiten KG pro Quartal ausgestellt werden. In besonderen Fällen darf auf der Verordnung "außerhalb des Regelfalles" angekreuzt werden, dann darf auch mehr verordnet werden.
Ich selbst hatte von Juni 09 bis in den März rein (mit Ausnahmen wenn Therapeut im Urlaub, ich nicht da, Weihnachten...) 2x/Wo Krankengymnastik. Zuerst verordnet vom Brustzentrum wg. Bewegungseinschränkungen nach Ablatio, außerhalb des Regelfalles war kein Problem. Die letzte Verordnung hatte ich dann vom Hausarzt wegen Rückenschmerzen unter AHT und dann war aber auch gut. Es hat sich gelohnt, ich bin fast beweglicher wie davor.

LG Gledi
__________________
Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
Mit Zitat antworten