AW: Krankengymnastik
Normalerweise dürfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse 2 Verordnungen a 6 Einheiten KG pro Quartal ausgestellt werden. In besonderen Fällen darf auf der Verordnung "außerhalb des Regelfalles" angekreuzt werden, dann darf auch mehr verordnet werden.
Ich selbst hatte von Juni 09 bis in den März rein (mit Ausnahmen wenn Therapeut im Urlaub, ich nicht da, Weihnachten...) 2x/Wo Krankengymnastik. Zuerst verordnet vom Brustzentrum wg. Bewegungseinschränkungen nach Ablatio, außerhalb des Regelfalles war kein Problem. Die letzte Verordnung hatte ich dann vom Hausarzt wegen Rückenschmerzen unter AHT und dann war aber auch gut. Es hat sich gelohnt, ich bin fast beweglicher wie davor.
LG Gledi
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
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