AW: Beihilfe NRW -AHB - Fragen Fragen Fragen
Hallo Karin,
ja genau, das muß am Prozentsatz liegen, ich habe nämlich 50/50! Die 10 Euro fallen in NRW nur beim Aufenthalt im Akutkrankenhaus für Chefarztbehandlung an, zuzüglich 15 € für Zweibettzimmer, auch für maximal 28 Tage. Das Beihilfenrecht des Bundes ist noch stärker den Bestimmungen der GKV angepaßt, also noch ungünstiger für den Betroffenen!
In NRW wurde allerdings inzwischen auch eine Belastungsgrenze für Selbstbehalte und KDP von 2% der Bruttojahrersdienstbezüge, -versorgung des Beihilfeberechtigten eingeführt. Im Gegensatz zur GKV interessiert hier das Einkommen der Familienangehörigen nicht.
Alles Liebe
Caitlin
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Caitlin
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