Hallo!
@Hedi: Zometa ist als Vorsorge gegen (Knochen)Metastasen noch nicht zugelassen, deshalb sind die gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet, diese Behandlung zu bezahlen. Allerdings haben bereits große Studien gezeigt, dass es hilfreich ist. Eine Zulassungserweiterung für dieses Medikament ist beantragt. In dieser Situation ist eine sog. Einzelfallentscheidung möglich, ob eine Patientin zu Lasten der gesetzlichen KK behandelt werden kann oder nicht. Leider gilt aber wie so oft, wozu die GKK nicht verpflichtet ist, das bezahlt sie nicht.
Hm, ja, solche Anträge gehören leider auch zu meinem Beruf. Ich finde sie schon nervenaufreibend aber ich wusste, womit ich zu rechnen habe. Deshalb hatte ich kein allzu großes Problem damit, den Antrag selbst zu stellen.
@MiaHH: Ich glaube, wir sind bei der selben KK.... Ich schicke jetzt noch einen Widerspruch los, mit einem Formular von meinem Brustzentrum. Mal schauen, was dann passiert. Ich bin froh darüber, Connections zur Pharmaindustrie zu haben, vielleicht lässt sich über Ärztemuster o.ä. etwas machen. Ansonsten muß das Sparschwein bluten
LG Gledi