AW: zuzahlung bei serienfahrten
hallo ,, habe nun eine andere frage dazu ,, wo steht das ich die nächstgelegene behandlungsmöglichkeit in anspruch zu nehmen habe und die sich daraus resultierendenden fahrtkosten. wenn das nirgenwo vorgegeben ist , müßte dann die kasse nicht die tatsächlichen fahrtkosten als zuzahlung anerkennen und nach überschreiten meiner 1 % hürde bei chronischer Krankheit den rest mit 0.20 cent pro km vergüten. und wenn dem so wäre dann würde ja auch jeder durch diese anerkennung bald seine belastungsgrenze von 2 % erreichen. also wo steht das mit der nächstegelegenen behandlung .
mfg.mats
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