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Alt 28.01.2010, 21:59
Gledi Gledi ist offline
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Standard AW: Reha abgelehnt, weil Frist vorbei??

Sonnelacht, für deine Mutter wurde wahrscheinlich eine sog. Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragt. Die muß, je nach Erkrankung und Kostenträger, zwischen 2 und 6 Wochen nach der letzten Akutbehandlung/Chemo/OP/Bestrahlung angetreten werden. Sollte das nicht möglich sein, weil man länger Behandlung braucht als zum Zeitpunkt der Antragsgtellung gedacht, verfällt die Genehmigung und muß neu beantragt werden. Das ist aber nach wie vor als AHB möglich, wenn die Frist zur letzten Behandlung eingehalten wird.
Sollte diese Frist aus anderen Gründen nicht eingehalten werden können (nicht rehafähig, andere Erkrankung dazwischengekommen...) kann eine Kur, die korrekt eigentlich Heilverfahren (HV) heisst, beantragt werden. Der Termin dafür ist von Genehmigung, freiem Klinikplatz, eigenem Wunsch usw. abhängig aber nicht an irgendwelche Fristen gebunden.
Für den Patienten in der Klinik ist es aber egal, ob das Rehaverfahren nun HV oder AHB heisst, das sind nur verwaltungstechnisch-bürokratische Unterschiede. Die Anwendungen werden sich dadurch nicht verändern, die medizinische Behandlung wird davon nicht beeinflusst.
Der Kostenträger ist bei Berufstätigen und Arbeitslosen die Rentenversicherung, bei Rentnern und Kindern die Krankenkasse. Egal ob HV oder AHB.

Ja klar könnt ihr eine neue Reha beantragen.
LG Gledi
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
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