AW: Arbeitslosengeld I & Arbeitsunfähigkeit
hallo ihr Beiden
wenn man von der Krankenkasse ausgesteuert ist, erhält man sein Geld vom Arbeitsamt in der Höhe des Arbeitslosengeld I.
Wenn man weiterhin arbeitsunfähig erkrankt ist bekommt das Arbeitsamt die Mitteilung darrüber. Man ist dann nicht vermittelbar.
Lass dich von der Krankenkasse noch mal richtig beraten, denn wenn du weiterhin krank bist, brauchst du die Au für das Arbeitsamt.
Bist du wieder gesund gehst du wieder an deinen alten Arbeitsplatz.
liebe grüße
silverlady
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