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Alt 18.01.2010, 20:44
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: was brauche ich beim Durchlaufarzt!

Hallo Illian,

es stimmt tatsächlich, wenn es ein BG-Fall war, also der Durchgangsarzt den Fall zuerst aufgenommen und der BG gemeldet hat, darf eigentlich auch nur er Medis und KG-Rezepte ausstellen, das KH wird es sicher nicht machen.....Wenn dein Hausarzt dich aber als BG-Fall in seinem Arztsystem aufnimmt (zusätzlich zu deiner normalen Krankenkassenakte) darf er dir auch alles aufschreiben. Machen die meisten Ärzte (vor allem die Helferinnen) aber sehr ungern, weil das ein tierischer Schreibkram ist ,weil es nicht über deine Krankenkasse laufen darf und dem Arzt also auch nicht vergütet wird. Du könntest ihnen vielleicht entgegenkommen, wenn du ihnen alles was dafür wichtig ist (welche BG, welche Kennnummern etc.) mitbringst und nochmal ganz lieb nachfragst. Ich hab auch immer bei Hausärzten gearbeitet und wir haben es meistens gemacht, auch ohne Zulassung, aber auch nicht bei jedem Patienten...

Liebe Grüße

Petra
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