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Alt 08.01.2010, 09:26
Tine1209 Tine1209 ist offline
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Standard AW: Nahtlosigkeitsgeld - Ab wann muß gezahlt werden?

Hi Silleke,

als ich in Verhandlung gegangen bin mit meinem Arbeitgeber, habe ich noch keinen Zwischenbescheid von der Rentenversicherung gehabt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich lediglich erst meinen Antrag gestellt. D.h. 100 %ig wußte ich ja nicht, wie die RV entscheiden würde. Bekanntlich hat man ja schon "Pferde vor der Apotheke k... gesehen".

Auch für meinen AG ist das Ganze ja mit einem gewissen Risiko verbunden gewesen. Wenn die RV festgestellt hätte, Frau xy kann noch 15 Stunden arbeiten, wäre mich mein AG sehr schlecht losgeworden. Man hätte sicherlich versucht, mir krankheitbedingt zu kündigen, aber durch meinen Status, den ich in meinem wirklich riesigen Betrieb hatte, wären sie mich nicht losgeworden. Ich bin 1. schwerbehindert und 2. Mitglied der Personalvertretung und habe deswegen einen besonderen Kündigungsschutz!

D.h. zur Zeit meiner Verhandlung mit meinem AG wußte weder ich noch mein AG, was bei mir herauskommt.

Letztendlich habe ich ja auch noch die Möglichkeit zu versuchen, erst ab den 1.1.2010 in Rente zu gehen.

Wie Du siehst, kann man nicht sagen, ich hätte keinen Anspruch auf eine Abfindung, wenn sich da einer abgesichert hat, dann mein AG. Letzendlich ist es ja auch immer eine Sache der Verhandlung!

Liebe Grüße
Tine

P.S. Die Arbeitsagentur hat mir bisher nur einen vorläufigen Bescheid geschickt, da ich noch zum Amtsarzt soll, der widerum prüfen wird, ob ich nicht doch noch 15 Stunden arbeiten könnte, was dann eine Sperre nach sich ziehen würde!

Geändert von Tine1209 (08.01.2010 um 09:29 Uhr)
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