AW: Bruststraffung Kassenleistung?
Liebe Leserinnen,
Das Krebs-Kompass-Forum wird ja auch von Betroffenen in umliegenden Ländern besucht. So interessiert vielleicht, wie viele Krankenkassen in der Schweiz vorgehen:
Nur bei Ablatio wird ein Aufbau der betroffenen Brust bezahlt, eine Angleichung der anderen Brust muss von der Patientin selber übernommen werden.
Sogar, wenn bei brusterhaltender Operation sehr viel Gewebe entnommen werden musste - die Brust kaum mehr diesen Namen verdient - lehnt im Normalfall die Krankenkasse sogar die günstigste Art der Brustvergrösserung mit Silikon-Implantaten ab mit der Begründung, es stehe ja nur der kosmetische Aspekt im Vordergrund.
Ein Facharzt für Plastische Chirurgie müsste für eine (ev. teilweise) Kostenübernahme durch die Krankenkassen-Grundversicherung noch andere Gründe aufführen können, zum Beispiel, wie bei mir, das Lösen von am Brustmuskel angewachsenen Narbensträngen mit gleichzeitigem Einsetzen von Implantaten. Die Implantate selber werden jedoch meistens nicht übernommen, wenn keine Zusatzversicherung vorhanden ist.
Es ist der Vertrauensarzt von schweiz. Krankenkassen, der eine Kostenübernahme für Brustaufbauten nur empfehlen kann, wenn ein Krankheitswert ausgewiesen ist.
Es ist also nicht so einfach, zu einer wieder annehmbaren Brust zu gelangen...
Liebe Grüsse
Erika Rusterholz
|