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Alt 10.12.2009, 21:36
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: EU-Rente und Minijob

Tja...und ersteinmal ein Hallo, Annagesa,

da hat wohl das Steuerbüro von dem Teilzeit- und Befristungsgesetz noch nichts gehört, gilt ja schliesslich erst seit 2001 .

Seitdem besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Jeder Arbeitnehmer - auch Teilzeitbeschäftigte - kann nach mindestens sechsmonatiger Dauer des Arbeitsverhältnisses seine Arbeitszeit verringern, wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

Der Anspruch gilt nur in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern (§ 8 Abs. 7 TzBfG). Die Regelung ist unternehmens-, nicht betriebsbezogen, es gilt das Pro-Kopf-Prinzip ohne Rücksicht auf die Arbeitszeit. Die Zahl wird also auch bei ausschließlicher Beschäftigung von mindestens 16 geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern erreicht.

Und da Du ja mit dem Arbeitgeber übereingekommen bist und auch schon nach dem ausgemachten Schema arbeitest, hast Du im Grunde genommen einen Antrag auf Teilzeitarbeit gestellt, die halt nach dem Minijob-System bezahlt wird. Das Steuerbüro nimmt also Deine Stammdaten und ändert sie auf eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ab. Du hast ja nicht vor beide (Vollzeitjob und Aushilfsjob) Jobs auszuüben, sondern nur einen und Du bekommst schliesslich auch nur einen bezahlt (..schade...leider ). Da hat das Steuerbüro einen Denkfehler. Würdest Du Deinen Vollzeitjob ausüben, ja dann, und nur dann, könntest Du in dem gleichen Unternehmen nicht auch noch einen weiteren Job ausüben, egal ob Minijob oder Vollzeit.

Viel Spass beim werkeln
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