AW: Sondennahrung – keine Kostenerstattung durch Krankenkasse?
Privatkassen zahlen nicht, da sie nicht dazu verpflichtet sind. Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur, weil sie durch Ersatzvornahme seitens des Bundesgesundheitsministeriums dazu gezwungen wurden (ist schon ca. 4-5 Jahre her). Normalerweise werden solche Entscheidungen durch den gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen getroffen. Dieser Ausschuss hatte die Kosten dafür jedoch auch abgelehnt.
Anders verhält es sich mit parenteraler Ernährung über Port (infusionen zur Ernährung). Da die parenterale Ernährung als Medikament, nicht als Nahrungsmittel gilt, wird sie von den Krankenkassen voll bezahlt.
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