Hallo Andy,
Widerspruch einlegen kann man immer. Dann wird halt noch einmal gründlich geprüft.
Ich weiß nicht, ob eine dauerhafte Ruhestörung als Grund für einen Umzug ausreicht, um die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen zu können.
Mir persönlich stellt sich allerdings die Frage, warum du nicht einfach zu Ohrstöpseln gegriffen hast.
Wir haben hier eine Großbaustelle vor der Haustür, welche auch noch viele Monate vorhanden sein wird.
Ja, es ist mehr als störend; aber deshalb kämen wir nicht auf die Idee, uns ein Haus auf dem Land zu kaufen oder zu mieten.... denn dort wohnen wir bereits.
LG
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann