Hallo Holylulu,
http://gesetze.bmas.de/Gesetze/rueg/rueg11.html
Also § 11 Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
Und dort Absatz 3: Witwen oder Witwer haben Anspruch auf Zusatzwitwenrente oder Zusatzwitwerrente, wenn sie die persönlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente erfüllen und der Verstorbene rentenrechtliche Zeiten zur FZR hat.
Wie sich das in Eurem Fall in Euro auswirkt, fragst Du am Besten hier (Link zur kostenlosen Service-Hotline der Deutschen Rentenversicherung):
http://www.deutsche-rentenversicheru...html__nnn=true :
Servicetelefon 0800 10004800
Gegebenfalls, vielleicht kommt auch noch die Grundsicherung ins Spiel.