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Zitat von Norma
Hallo Binie,
Danke für den Link!
Leider leider ist das mal wieder mehr als schwammig formuliert. Habt ihr schon mal im Tarifvertrag deines Partners das Kleingedruckte gelesen!?
Dort kann der AG nämlich sehr leicht das Recht auf eine Teilzeitstelle aushebeln... und so, wie dein Partner einen Anwalt an der Seite hat, wird spätestens jetzt auch der AG sich anwaltlich beraten lassen... wenn er sich quer stellen will (und das hat er ja mit seiner ersten Ablehnung bereits signalisiert).
Sei doch so lieb und berichte mal über den Ausgang des Antrages, ja? Ist bestimmt auch interessant für andere Kranke mit gleichem Problem.
Trotz allem: Kopf hoch!
LG
Norma
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Liebe Norma,
klar werde ich gern weiter berichten. Der Anwalt sagte, dass es sehr schwierig sei, nachzuweisen dass man ihn nicht in Teilzeit beschäftigen kann. Bisher hatte er in allem was er gesagt und getan hat Recht, er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und geht darin förmlich auf.
Die Firma wird schon seit 1 Jahr anwaltlich vertreten, sie haben schon versucht meinen LG zu kündigen, wir haben die 2 Prozesse hierzu gewonnen.
Es geht derzeit einzig und allein darum, dass er wieder arbeitet und sich dann anderweitig bewirbt, da ihm jegliche Wiedereingliederung bisher verwehrt wurde. Einen neuen Job anzutreten aus der Krankschreibung heraus ist nicht günstig, drum erstmal zurück zur alten Firma.
Ich melde mich, sobald sich hier an der Front was tut, vor allem auch weil ich weiß dass wir damit sicher nicht allein sind.
btw. Die Härte war die Auskunft einer Dame hier:
http://www.bmas.de/portal/17908/buergertelefon.html die meinte er soll eben kündigen bei der Firma.
LG
Sabine