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Alt 05.11.2009, 21:11
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Witwerrente bei Arbeitslosigkeit

Hallo Sashmann,

wenn das Einkommen deines Vaters um mehr als 10 % sinkt, kannst du einen Antrag stellen.
Bei weniger als 10 % wird eine Neuberechnung erst mit der nächsten Umstellung zum 01.07.2010 vorgenommen.
Das dürfte in deinem Fall aber nicht das Problem sein.
Ob du den Antrag bereits im Nov. stellen kannst, da bin ich mir gar nicht so ganz sicher, denn du brauchst ja zur Berechnung einen Nachweis über deine neuen Einkünfte. Aber die sollte man ja auch nachreichen dürfen. Und ja ...., natürlich würden sich die Bezüge dann erhöhen.

@Elisabeth: Im Fall der Hinterbliebenenversorgung trifft es nicht zu, dass die Leistungen erst ab Tag der Antragstellung gewährt werden! Eine Zahlung wird für max. 12 Monate rückwirkend vorgenommen.
Anderes wäre auch im Todesfall ziemlich pietätlos.

Toi, toi, toi.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
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