Liebe Simone,
ich habe auch gelesen, dass - wenn überhaupt - die PET-CT von den KK nur übernommen wird, wenn sie innerhalb eines stationären Krankenhausaufenthaltes notwendig und mit den kompletten Kosten abgerechnet wird.
Mittlerweile gibt es vom BfG einen Beschluss vom 13.08.2009, wonach die Kostenübernahme allerdings nur das
kleinzellige Lungenkarzinom betrifft.
http://www.g-ba.de/downloads/39-261-...-SCLC_BAnz.pdf
Andererseits habe ich ein Urteil des SG Leipzig bereits aus dem Jahr 2004 gefunden, in dem entschieden wurde, dass die Kostenübernahme durch die KK zu erfolgen hat. Allerdings dauerte das Verfahren 2 Jahre. Ob es rechtskräftig ist, weiß ich nicht.
http://www.pet-ct.org/common/Urteil_SG_Leipzig.pdf
Wenn es aber andere User hier dennoch bezahlt bekommen haben, dann scheint es entweder an der KK oder am Bundesland zu liegen?
Ich drücke euch dennoch die Daumen!
(Jörgs PET-CT hat übrigens 2.384,- EUR gekostet, allerdings war er Privatpatient, so dass es die KK (nicht anstandslos) übernommen hat.
Alles Liebe!