AW: kündigung
Hallo, Du musst Dich arbeitslos melden, weil die Gesetze es so verlangen. Das Geld für Deinen Lebensunterhalt kommt dann nicht aus den Kassen des Arbeitsamtes, sondern von der Krankenversicherung. Selbstverständlich laufen die Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung weiter.
Diese Meldung beim Arbeitsamt ist nur ein Verwaltungsakt, muss allerdings gemacht werden, damit Du Deine Ansprüche nicht verlierst.
Du gehst zum Arbeitsamt, füllst die Formulare aus und wirst sicher auch einen Termin fürs Gespräch mit dem Sachbearbeiter bekommen.
Informiere das Arbeitsamt über die beiden Anträge bei der Rentenversicherung!
Aus Deinem letzten Beitrag ist zu schließen, dass das Integrationsamt über die Kündigung informiert worden ist und seine Zustimmung gab.
Elisabethh.
Geändert von Elisabethh.1900 (23.10.2009 um 14:01 Uhr)
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