Thema: kündigung
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Alt 23.10.2009, 12:19
Berthold Berthold ist offline
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Standard AW: kündigung

Hallo,
auch hier nochmal zur Verdeutlichung:

Das Arbeitsamt rückt an die Stelle Deines Arbeitgebers. Das bedeutet, rein rechtlich gesehen ist jetzt die Agentur f Arbeit Dein Arbeitgeber. Insoweit übernimmt er dabei auch die entsprechenden Pflichten und natürlich Rechte.

Grds. gilt sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch die Agentur bei Neuerkrankungen. Krankengeld wird aus dem Arbeitslosengeld berechnet.

Dabei spielt es keine Rolle, dass Du verschiedenste Anträge beim Rentenversicherungsträger laufen hast. Diese werden unabhänig von Deiner Arbeitslosmeldung entschieden.

Ich kann Elisabeth nur zustimmen. Denk an die Klage beim Arbeitsgericht. Ein positiver Ausgang hat Auswirkungen auch auf Beitragszahlungen in den Rentenversicherung und zum Arbeitslosengeldanspruch.

Gruß
Berthold
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