AW: kündigung
Hallo, auf dem Arbeitsamt musst Dich melden, sobald Dir die Kündigung zugegangen ist! Hast Du an die Klage beim Gericht gedacht, die Fristen dürfen nicht versäumt werden, dies sind sehr strenge Regelungen?
Das Arbeitsamt kann Dich zur Zeit auf Grund der Krankschreibung nicht vermitteln.
Für Dein Arbeitslosengeld ist die Krankenkasse zuständig. Nimm die Schreiben der DRV, welche Du wegen der Erwerbsminderungsrente und der beruflichen Reha hast, mit aufs Arbeitsamt!
Liebe Grüße!
Elisabethh.
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