AW: kündigung
Dann muss Dir Dein Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen - oder aber ggf. eine Abfindung zahlen.
Also - auf jeden der Kündigung widersprechen - am besten durch einen Anwalt.
Alles Gute
Regina Beate
__________________
BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
|