AW: kündigung
Liebe F.S., es ist wichtig, dass Du gegen die Kündigung eine Klage bei Gericht einreichst! Dies muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung geschehen. Wenn Du in der Gewerkschaft oder einem Berufsverband bist, kannst Du Dich dort beraten lassen, ansonsten zum Anwalt gehen!
LG Elisabethh.
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