AW: EU-Rente auch vor einer Reha?
Hallo Detlef,
es kann durchaus sein, dass die Rentengewährung von dem Reha-Entlassungsbericht abhängig gemacht wird.
Es heißt ja: Reha VOR Rente, es sei denn, dass von Anfang an klar ist, dass es zu keiner gesundheitlichen Besserung kommen wird.
Wartet jetzt erst einmal ab, was die RV macht.
Notfalls dann anrufen und tel. abklären.
LG
Norma
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