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Alt 20.09.2009, 17:48
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Wohngeldantrag

Hallo Sandy,

lange habe ich von Dir nichts mehr gelesen, wie geht es Dir?

Wenn Du Wohngeld oder auch andere Hilfen beantragen willst, dann bist Du immer verpflichtet, die Stellen die Dir diese Hilfen gewähren, umfassend und unverzüglich zu informieren (das gilt auch bei Änderungen).
Du musst also auch das Geld für die Pflege angeben.
Da Du durch die Pflege einen höheren Bedarf hast, wird das Pflegegeld auch anders zu bewerten sein als Euer Einkommen.
Du, nein Ihr, dürft aber nicht vergessen darauf hinzuweisen, dass Dein Mann und Deine Eltern die Pflegeleistung erbringen. (Das ist nämlich billiger für die Behörden, als ein Pflegedienst.)

Ich wünsche Euch viel Erfolg und Dir wünsche ich alles Gute
Wolfgang
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