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Alt 10.09.2009, 22:25
misspiggy70 misspiggy70 ist offline
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Standard AW: Krankengeldanspruch auch bei Arbeitslosigkeit?

Hallo T1000..

bei mir ist es im letzten jahr so gewesen, dass ich meinen Job wechseln wollte.. der neue vertrag war unterschrieben und der alte gekündigt. Während der 1 monatigen Kündigungsfrist wurde dann ein Lungen CA diagnostiziert und seitdem bin ich krankgeschrieben. Lohnfortzahlung konnte ich ja keine bekommen, weil dafür ja weder mein alter noch mein neuer Arbeitgeber zuständig war... die Krankenkasse hat anstandslos direkt gezahlt.
das Arbeitsamt habe ich zwar damals auch direkt informiert, aber die sind halt nicht zuständig solange man krankgeschrieben ist.
Grundsätzlich besteht ein " Anspruch " auf Krankengeld für 18 Monate.. die Krankenkasse kann allerdings irgendwann auf Dich zukommen und von Dir verlangen eine Rehamaßnahme zu machen um Deine Arbeitsfähigkeit feststellen zu lassen.
Bei mir wurde da zum Beispiel festgestellt, dass ich nicht fähig bin mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten... also volle Erwerbsminderung. Daraufhin hat mich dann die KK dazu aufgefordert die Rente zu beantragen, obwohl die 18 Monate Krankengeld noch nicht " ausgereitzt " sind.

Ich wünsche Dir viel Glück, dass alles so verläuft, wie Du es Dir vorstellst !

LG, Susanne
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