AW: Was kommt nach dem Krankengeld,
Hallo Binie,
Silleke hat ja Dir ja schon ausführlich geantwortet. Verweise bitte bei der Agentur für Arbeit darauf, daß Du Alg I nach §125 SGB III beantragen möchtest!
Ich kenne schon mehr Leute die aus "Unwissenheit" einer Bearbeiterin abgewiesen wurden. Also gib gleich den § mit an.
Liebgrüß
Iris
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