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Alt 30.07.2009, 21:10
Nati58 Nati58 ist offline
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Standard AW: Krankengymnastik nach Ablatio

Hallo I.J.!

Ich glaube es gibt keine bestimmte Menge an KG , oder Massage.
Das ist individuell verschieden, wie es bei jedem notwendig ist.

Im Normalfall kannst Du wohl 3 Verordnungen im Viertel Jahr a 6 Behandlungen bekommen.

Wenn es erforderlich ist, wird ausserhalb des Regelfalles angekreuzt und dann erhältst Du mehr Behandlungen.

Aber das kann auch von KK zu KK unterschiedlich sein wieviele genehmigt werden.

Wie ich von anderen Betroffenen gehört habe ist Lymphdrainage unbegrenzt verschreibbar, aber die hatten dann auch Lymph-Ödeme.

Marnitz-Massage ist eine bestimmt Massage ,da werden Druckpnkte massiert, die bei mir sehr verhärtet sind.

Aber ich hatte auch schon vor der BK-Erkrankung Probleme mit der Halswirbelsäule, den Schultern und auch Tennisarm,
da ich in der Altenpflege körperlich schwer arbeite und das schon 17 Jahre.

Ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen.

Übrigens meine Gyn. hatte diesbezüglich auch keine Ahnung, ich bin vorher zur Physioth. gegangen, habe mich erkundigt und genau aufschreiben lassen was drauf stehen muß und dann hat es auch mit den Verordnungen geklappt!

Liebe Grüße von Renate!
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