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Alt 02.07.2009, 21:08
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Darmkrebs Reha vor Chemo in Baden-Württemberg

Hallo Majo,


schau mal hier:

Verordnete Gleichbehandlung
Die Deutsche Rentenversicherung ist der wichtigste Auftraggeber der Reha-Kliniken. Sie zahlt für den Aufenthalt von rund sechzig Prozent der Patienten. Allerdings geschieht dies offenbar zu ihren eigenen Bedingungen, Privatversicherungen dürfen nicht benutzt werden. Zusatzleistungen müssen die Patienten außer Haus selbst organisieren. Die Klinik darf sie nicht anbieten. In einem Klinikvertrag, der [plusminus vorliegt, heißt es: "Das Anbieten oder Erbringen von gesondert zu zahlender Chefarztbehandlung und/oder Einzelzimmerunterbringung ist bei BfA-Patienten unzulässig." Rolf-Dieter K. hat dafür kein Verständnis. Schließlich dürfen Patienten, deren Aufenthalt von der Krankenkasse bezahlt wird, ihre Zusatzversicherungen nutzen. Ihm ist unverständlich, warum die Rentenversicherung so vorgeht. Schließlich müsste sie ja ein Interesse daran haben, die Patienten wieder schnell auf die Beine zu bringen.
[plusminus fragt bei der Deutschen Rentenversicherung nach. Warum dürfen Patienten ihre private Versicherung nicht nutzen? Die schriftliche Antwort: „Nach den gesetzlichen Vorschriften gilt in der Rehabilitation der Rentenversicherung der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Versicherten.“ Das bedeutet also, dass alle Patienten in der Reha die gleichen Leistungen erhalten sollen. Das ist jedoch noch lange kein Grund, zusätzliche Anwendungen zu unterbinden, die eigens bezahlt werden. Professor Volker Neumann von der Humboldt-Universität zu Berlin bewertet diese Regelung als äußerst problematisch. Die Ansprüche der Rehabilitanten auf Zusatzleistung aus einer Privatversicherung seien ihr Eigentum. Der Staat, dazu gehöre auch die Rentenversicherung, dürfe in Grundrechte nur eingreifen, wenn es dafür eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung gebe. Und hier fehle sie.
Erdrückende Abhängigkeit
Auch Reha-Kliniken wären diese Regelung gerne los, verraten sie der Redaktion. Könnten sie den Patienten Wahlleistungen anbieten, würde dies zusätzliche Einnahmen bedeuten. Doch gegen die Deutsche Rentenversicherung will man nicht aufbegehren. Sie sichert eine Auslastung, die man nicht verlieren will. Prof. Neumann spricht von einer erdrückenden Abhängigkeit der privaten Rehabilitationseinrichtungen von den Rentenversicherungsträgern.
Quelle: http://www.pr-newsticker.de/pressemeldung/325607

Erkundige dich dennoch bei deinem privaten Zusatzversicherer.
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Jutta
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