AW: Krankengeld - Pfändung trotz Freigrenze
Hallo Boo101,
ich habe beruflich mit deiner Problematik zu tun. So einfach mit der Pfändungsgrenze ist das nicht. Ich nehme an, dass das Sozialamt eine Aufrechung nach § 51 SGBI bei der KK gestellt dann. Dann gelten die Pfändungsfreigrenzen nicht, sondern du kannst dich nur erfolgreich wehren, wenn du durch die Pfändung unter das Existenzminimum kommst. Dafür bräuchtest du eine Berechnung von Sozialamt oder ARGE. Meist pauschalieren die KKs dies, aber du kannst bei der KK deine Wohnkosten vorlegen.
Eine Zustellung über das Amtsgericht etc. ist bei einer Aufrechnung nicht erforderlich, deshalb hast du vermtl. nichts bekommen.
Gruß
anju
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