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Alt 31.05.2009, 14:14
sanne2 sanne2 ist offline
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Standard AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

Hallo,
es gibt eine sogenannte Auskunftssperre!
Das Krankenhaus darf in diesem Fall nicht einmal bekanntgeben, dass der Patient dort liegt.
Diese Auskunftssperre kann der Patient selber verfügen.
Auch bei uns auf Station wird der Patient nicht mit dem richtigen Namen an der Namenstafel oder wo auch immer aufgeführt.
Viele Grüße
Sanne
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