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Alt 28.05.2009, 09:30
Nietzsche Nietzsche ist offline
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Standard AW: Erwerbsminderungsrente/ vorzeitige Erfüllung der Wartezeit

Hallo Sillecke!

Vielen Dank für Deine ausführliche Darlegung! Ja, bei mir sind alle Gelder als Pflichtbeitragszeit ausgewiesen.

Dann dürfte es wohl an dem Beginn meiner vollen Erwerbsminderung liegen, den die Rentenversicherung auf das Datum meiner ungeplanten notfallmäßigen Krankenhauseinlieferung und Krankschreibung festlegt (Anfang Februar 2007). Da mein Arbeitsvertrag Ende März auslief und Ende Juni 2006 begann, käme ich bis zum Beginn der Erwerbsminderung nur auf diese 9 Monate Beitragszeit. 12 Monate hätte ich, wenn man z.B. das Entlassungsdatum aus der AHB Ende Mai genommen hätte. Darin liegt wohl die einzige Chance: den Beginn der Erwerbsminderung auf später verlegen?! Der Sachbearbeiter von der Dt. Rentenversicherung meinte gestern, es hätte keine Sinn Widerspruch einzulegen. Er wird es nicht für mich tun.

Mal sehen wies weitergeht!

Danke und viele Grüße, Nietzsche
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