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Alt 04.05.2009, 22:37
mischmisch mischmisch ist offline
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Hallo Lexy,

wie du geschrieben hast wolltest du dich räumlich von deinem Partner trennen?
Dann hast du doch sicher inzwischen Anspruch auf Wohngeld.
Nur.. das Krankengeld ist doch eigentlich in etwa soviel wie der vorherige Nettolohn/Gehalt, so dass du nur minimal weniger haben dürftest.
Mit der Krankenkasse sprechen, nein, das Krankengeld ist gesetzlich geregelt, da bleibt kein Spielraum.
Einfach bei der Kasse nachfragen wie hoch dein Krankengeld sein wird, dann kannst du besser kalkulieren.

Lieber Gruss
Rosita

Hallo Lexy,
lese gerade, dass du ja schon KG bekommst, dann müsstest du auch eine Mitteilung deiner KK erhalten haben,
bzw. du kennst also die die Höhe, eben so ca. dein sonstiges Nettoeinkommen?

Geändert von mischmisch (04.05.2009 um 22:42 Uhr) Grund: Nachtrag
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