...spontan fällt mir dazu jetzt ein, zur Bank zu gehen und sich gegenseitig Kontovollmacht zu erteilen.
Alles was das pflegerische etc betrifft, läßt sich durch die Patientenverfügung regeln.
Ich finde, wenn Ihr sowieso heiratet, den Gang zum Notar unnötig und kostspielig.
Wenn Ihr den offiziellen Weg gehen wollt, könnte man noch ein Betreuungsverfahren anstreben, wodurch alles geregelt wäre, weil Dein Mann Dein gesetzlicher Vertreter werden würde, sofern Du selbst nicht mehr dazu in der Lage sein solltest. Es geht da um die Vertretung gegenüber Behörden, Banken und anderen offiziellen Stellen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, Vertretung in finanziellen Angelegenheiten etc.
Der Vorteil hiervon ist, dass das Verfahren für Euch als Antragssteller kostenlos ist, des weiteren bekommt Dein Mann eine Aufwandsentschädigung von etwas über 300 € pro Jahr für Behördengänge usw.
Einmal im Jahr muss dem Amtsgericht (der Betreuungsstelle) Bericht erstattet werden und mehrmals im Jahr gibts Informationsveranstaltungen, während der man auch wertvolle Informationen über finanzielle und materielle Zuwendungen und das Beantragungsprozedere erhält.
Achja, Du und auch Dein Mann Ihr erhaltet beide einen Betreuungsausweis, der von allen Behörden, Ämtern und Instituten anerkannt wird.
So, ist zwar lang geworden
aber ich hoffe mein Beitrag wird Dir helfen
Alles Gute,
Maya