Hallo Heike,
vielleicht war es vor so vielen Jahren noch anders und es gab da keine Befristung beim GdB
Heute ist es so:
Nach der Behandlung von Krankheiten, die zu Rezidiven neigen, ist bei der GdB-Bemessung eine Heilungsbewährung abzuwarten. Insbesondere gilt dies bei malignen Geschwulstkrankheiten. Der Zeitraum des Abwartens einer Heilungsbewährung beträgt in der Regel 5 Jahre.
Heilungsbewährung
... bei Entfernung im Stadium T1-2 pN0 M0 GdB 50
... bei Entfernung im Stadium T1-2 pN1 M0 GdB 60
... in anderen Stadien wenigstens GdB 80
Und für Deine Sarkoidose hast Du dann anscheinend einen GdB von 30 zuerkannt bekommen - deshalb die Runterstufung auf 30.
Ich freue mich für Dich, daß Du kein Rezidiv hast.
Liebe Grüße
Iris