Thema: eu-rente???
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Alt 19.02.2009, 17:12
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Standard AW: eu-rente???

Hallo rautenkopp!

Erwerbsunfähigkeitsrente (bis 2000)
Erwerbsunfähig war der Versicherte, der infolge einer Krankheit oder anderer Gebrechen oder aufgrund einer Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte irgendeine Erwerbstätigkeit nur unregelmäßig ausüben oder Erwerbstätigkeit zwar in gewisser Regelmäßigkeit ausüben, aber aus ihr nur geringfügiges Einkommen erzielen konnte (siehe § 44 SGB VI – alt). Eine EU-Rente, die von weiteren bestimmten rechtlichen Voraussetzungen abhängig war – konnte höchstens bis zum 65. Lebensjahr bezogen werden. Danach trat die Altersrente ein. Seit 2001 ist sie abgelöst durch die etwas anders geregelte Erwerbsminderungsrente. Es gibt jedoch immer noch zahlreiche Fälle, bei denen das bis zum 31. Dezember 2000 geltende Recht angewendet werden muss.

Erwerbsminderungsrente
Etwa ein Sechstel aller Rentner beginnt das Rentnerdasein mit einer Erwerbsminderungsrente. Die meisten von ihnen (über 90 %) wegen voller Erwerbsminderung. Die frühere vergleichbare Regelung hieß bis 2000: Erwerbsunfähigkeitsrente (Verminderte Erwerbsfähigkeit). Allerdings tritt jetzt (teilweise) Erwerbsminderung erst ein, wenn das Leistungsvermögen für alle Tätigkeiten auf weniger als sechs Stunden pro Tag herab gesunken ist. Deren Höhe ist – wie bei der Altersrente – von den früher gezahlten Beiträgen abhängig. Durch die Erwerbsminderungsrente sind die Betroffenen abgesichert, müssen aber mit Abschlägen bis maximal 10,8 Prozent rechnen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzl...g_(Deutschland)

Hoffe, das beantwortet deine Frage!

Viele Grüsse
Salute
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Geändert von Salute (19.02.2009 um 17:17 Uhr) Grund: Link erneuert
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